Ihr täglicher Überblick über europäische HR-Rechts-, Arbeitsrechts- und Compliance-Entwicklungen, verfasst für HR-Teams von KMUs in der DACH-Region, den Benelux-Ländern, den Nordics, Frankreich sowie Großbritannien und Irland.
Top-Story: EU-Entgelttransparenz ist live, aber die Abdeckung ist lückenhaft
Die Frist für die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, und die Europäische Kommission hat keine Pause, Verlängerung oder Ausnahmeregelung signalisiert. In der Praxis bedeutet dies, dass Arbeitgeber nun potenziellen Kandidaten das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspannen mitteilen, nach der Gehaltshistorie ihrer Mitarbeiter nicht mehr fragen und Gehaltsverschwiegenheitsklauseln entfernen müssen. Die Meldung von Lohnunterschieden zwischen den Geschlechtern beginnt mit 150+ Mitarbeitern für Daten aus dem Jahr 2026. Der Haken für grenzüberschreitend tätige HR-Teams: Die nationale Umsetzung ist uneinheitlich. Die Niederlande haben bestätigt, dass sie die Frist verpassen werden; ihr Gesetz wird nun für den 1. Januar 2027 erwartet, Dänemark hat dasselbe signalisiert, und Schweden, das dagegen gestimmt hat, hat die Umsetzung ausgesetzt und fordert Neuverhandlungen. Was zu tun ist: Gehaltsstrukturen auf unerklärliche Lücken prüfen, Arbeitskategorien definieren und Gehaltsspannen zu Stellenanzeigen hinzufügen, während der Live-Status jedes Marktes verfolgt wird, anstatt ein einheitliches EU-weites Datum anzunehmen.
Auch die Entwicklung
Vereinigtes Königreich: Rechte des ersten Tages greifen. Gemäß dem Employment Rights Act wurden ab April 2026 mehrere Schutzmaßnahmen zu Rechten ab dem ersten Arbeitstag: gesetzliche Krankengeldzahlung mit Wegfall der Geringverdienergrenze und der Wartezeit, Vaterschafts- und unbezahlter Elternurlaub sowie ein neuer Vaterschaftsurlaub für hinterbliebene Partner. Die maximale Schutzprämie bei Nichteinhaltung der kollektiven Konsultation verdoppelte sich von 90 auf 180 Tage Lohn. Die Kündigungsschutzklage wird ab dem 1. Januar 2027 nach einer Wartezeit von sechs Monaten zu einem Recht, auf das es sich jetzt vorzubereiten lohnt.
Deutschland: höhere Lohnuntergrenze und Minijob-Grenze. Der gesetzliche Mindestlohn stieg zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde, wodurch die Minijob-Grenze auf 603 € brutto pro Monat angehoben wurde. Eine weitere Anhebung auf 14,60 € ist bereits für 2027 angekündigt, daher sollten Lohn- und Vertragsprüfungen die Entwicklung berücksichtigen.
Niederlande: Gehaltserhöhungen und ein härterer Kurs bei Scheinselbstständigkeit. Der Mindeststundenlohn stieg ab dem 1. Januar 2026 für Arbeitnehmer ab 21 Jahren um rund 2,15% auf 14,71 €. Nach dem Übergangsjahr 2025 wird die Steuerbehörde verstärkt gegen Scheinselbstständigkeit vorgehen – ein akutes Risiko für Teams, die auf Auftragnehmer zurückgreifen.
Norwegen: Neue psychosoziale Pflicht und Altersgrenzänderung. Ab dem 1. Januar 2026 bringt das Arbeitsumweltgesetz explizit psychosoziale Faktoren in den Standard eines voll zufriedenstellenden Arbeitsumfelds, und das Recht zur Festlegung interner Altersgrenzen im Unternehmen wird abgeschafft. Als EWR-Staat schreitet Norwegen die EU-Entgelttransparenzvorschriften über das EWR-Verfahren voran.
Schweiz: Mehr kantonale Mindestlöhne. Die Kantone Jura, Neuenburg, Genf und Tessin führen bis 2026 kantonale Mindestlöhne von rund 20 bis 24 CHF pro Stunde ein, und die Stadt Luzern hat per 1. Januar 2026 einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt. Auch die Liste der Berufe, für die eine Arbeitsplatzanmeldung erforderlich ist, wurde verlängert.
Auf dem Radar
Plattformarbeitsrichtlinie: Umsetzung bis 2. Dezember 2026. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 2. Dezember 2026 umsetzen. Sie führt eine Beschäftigungsfiktion ein (wobei die Plattform widerlegen muss), menschliche Aufsicht bei wichtigen algorithmischen Entscheidungen und Beschränkungen bei der Verarbeitung bestimmter Arbeitnehmerdaten. Relevant für jedes KMU, das Plattform- oder Gig-Arbeitskräfte einsetzt.
Arbeitszeiterfassung. Nach dem Urteil des EuGH, das objektive, verlässliche Systeme zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit vorschreibt, ist die nationale Umsetzung weiterhin unterschiedlich, sodass es sich lohnt, Ihre Verpflichtungen Markt für Markt zu überprüfen.
Quellen
- Europäische Kommission, neue EU-Regeln zur Lohntransparenz erklärt
- EU-Richtlinie zur Lohntransparenz, Umsetzungsstatus-Tracker
- Acas, Beschäftigungsrechtegesetz 2025
- Pinsent Masons, Zeitplan zur Umsetzung des Employment Rights Act
- EURES, Mindestlöhne in der EU für 2026
- Arletti Partners, niederländische Mindestlohnerhöhung 2026
- L&E Global, Norwegen 2026 Arbeitsrecht Ausblick
- ICLG, Schweizer Arbeits- und Arbeitsrecht 2026
- Ogletree, EU-Plattformarbeitsrichtlinie
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